Apple verschiebt Siri AI in der EU
Dr. Michael Gebert Montag, 15. Juni 2026 von Dr. Michael Gebert

EU kontert Kritik am Digital Markets Act

Apple verschiebt Siri AI in der EU

Apple hat auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC eine neue Generation von Apple Intelligence angekündigt. Im Mittelpunkt steht Siri AI, eine neue Version von Siri, die nach Apple-Angaben Inhalte auf dem Display, persönlichen Kontext aus Nachrichten, E-Mails, Fotos und anderen Inhalten sowie aktuelles Webwissen kombinieren kann. Dazu kommen eine eigene Siri-AI-App zum Wiederaufnehmen früherer Konversationen, erweiterte Visual-Intelligence-Funktionen und integrierte Schreibwerkzeuge. Parallel verankert Apple die neue Apple-Intelligence-Generation breiter in Safari, Mail, Nachrichten, Fotos, Kurzbefehlen und Home.

Für Entwickler stehen die neuen Siri-AI-Funktionen laut Apple ab sofort zum Testen in iOS 27, iPadOS 27, macOS 27 und visionOS 27 bereit; für watchOS 27 soll der Entwicklerzugang später folgen. Für Endnutzer kündigt Apple eine Beta später im Jahr an. Zum Start soll Siri AI für Nutzer auf unterstützten Geräten zunächst verfügbar sein, wenn die Gerätesprache auf Englisch eingestellt ist; weitere Sprachen will Apple nach eigener Darstellung zügig nachreichen. Unterstützt werden laut Apple unter anderem iPhone-16-Modelle und neuer sowie iPhone 15 Pro und Pro Max, iPad mini mit A17 Pro, iPads und Macs ab M1, Apple Vision Pro und bestimmte neuere Apple-Watch-Modelle mit gekoppeltem kompatiblem iPhone.

Für die Europäische Union gilt bei iPhone und iPad jedoch eine Ausnahmeregelung in die andere Richtung: Apple erklärt, Siri AI werde in der EU nicht mit iOS 27 und iPadOS 27 starten. Weil Siri AI auf watchOS 27 ein gekoppeltes iPhone mit Siri AI voraussetzt, soll die Funktion auch auf der Apple Watch in der EU zunächst fehlen. Für macOS 27 und visionOS 27 stellt Apple Siri AI in der EU dagegen in Aussicht. Ebenfalls relevant für Unternehmen und Entwickler: Entwickler mit Standort in der EU sollen die neuen Siri-AI-Funktionen für Apps unter iOS 27, iPadOS 27 und watchOS 27 vorerst weder testen noch nutzen können.

Apple begründet die Verzögerung mit dem Digital Markets Act. Nach Darstellung des Konzerns würde die EU-Auslegung des DMA verlangen, konkurrierenden virtuellen Assistenten direkten Zugriff auf private Nutzerdaten und die Möglichkeit zur direkten Steuerung anderer installierter Apps zu geben. Apple führt dabei ausdrücklich Funktionen wie Lesen und Senden von Nachrichten, Käufe, Dateizugriffe und Aktionen in beliebigen Apps an. Als technische Antwort habe Apple eine Vermittlungsschicht namens Trusted System Agent vorgeschlagen, die Drittassistenten sicheren Zugriff auf dieselben Fähigkeiten wie Siri AI geben solle. Die Einführung sei in einem 18-Monats-Plan vorgesehen gewesen. Apple sagt zugleich, die Kommission habe keinen der Vorschläge akzeptiert. Die EU-Kommission weist diese Darstellung entschieden zurück. Der Streit reicht dabei schon Jahre zurück.

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Aplle fordert langfristige Ausnahme von den Interoperabilitätspflichten

Apple hat auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC eine neue Generation von Apple Intelligence angekündigt. Im Mittelpunkt steht Siri AI, eine neue Version von Siri, die nach Apple-Angaben Inhalte auf dem Display, persönlichen Kontext aus Nachrichten, E-Mails, Fotos und anderen Inhalten sowie aktuelles Webwissen kombinieren kann. Dazu kommen eine eigene Siri-AI-App zum Wiederaufnehmen früherer Konversationen, erweiterte Visual-Intelligence-Funktionen und integrierte Schreibwerkzeuge. Parallel verankert Apple die neue Apple-Intelligence-Generation breiter in Safari, Mail, Nachrichten, Fotos, Kurzbefehlen und Home. [2] Für Entwickler stehen die neuen Siri-AI-Funktionen laut Apple ab sofort zum Testen in iOS 27, iPadOS 27, macOS 27 und visionOS 27 bereit; für watchOS 27 soll der Entwicklerzugang später folgen. Für Endnutzer kündigt Apple eine Beta später im Jahr an. Zum Start soll Siri AI für Nutzer auf unterstützten Geräten zunächst verfügbar sein, wenn die Gerätesprache auf Englisch eingestellt ist; weitere Sprachen will Apple nach eigener Darstellung zügig nachreichen. Unterstützt werden laut Apple unter anderem iPhone-16-Modelle und neuer sowie iPhone 15 Pro und Pro Max, iPad mini mit A17 Pro, iPads und Macs ab M1, Apple Vision Pro und bestimmte neuere Apple-Watch-Modelle mit gekoppeltem kompatiblem iPhone. [3] Für die Europäische Union gilt bei iPhone und iPad jedoch eine Ausnahmeregelung in die andere Richtung: Apple erklärt, Siri AI werde in der EU nicht mit iOS 27 und iPadOS 27 starten. Weil Siri AI auf watchOS 27 ein gekoppeltes iPhone mit Siri AI voraussetzt, soll die Funktion auch auf der Apple Watch in der EU zunächst fehlen. Für macOS 27 und visionOS 27 stellt Apple Siri AI in der EU dagegen in Aussicht. Ebenfalls relevant für Unternehmen und Entwickler: Entwickler mit Standort in der EU sollen die neuen Siri-AI-Funktionen für Apps unter iOS 27, iPadOS 27 und watchOS 27 vorerst weder testen noch nutzen können.

Apple begründet die Verzögerung mit dem Digital Markets Act. Nach Darstellung des Konzerns würde die EU-Auslegung des DMA verlangen, konkurrierenden virtuellen Assistenten direkten Zugriff auf private Nutzerdaten und die Möglichkeit zur direkten Steuerung anderer installierter Apps zu geben. Apple führt dabei ausdrücklich Funktionen wie Lesen und Senden von Nachrichten, Käufe, Dateizugriffe und Aktionen in beliebigen Apps an. Als technische Antwort habe Apple eine Vermittlungsschicht namens Trusted System Agent vorgeschlagen, die Drittassistenten sicheren Zugriff auf dieselben Fähigkeiten wie Siri AI geben solle; die Einführung sei in einem 18-Monats-Plan vorgesehen gewesen. Apple sagt zugleich, die Kommission habe keinen der Vorschläge akzeptiert.

Die EU-Kommission weist diese Darstellung zurück. In offiziellen Erläuterungen zum DMA und in der Reaktion auf Apples Ankündigung betont sie, dass Artikel 6 Absatz 7 des DMA Gatekeeper nicht daran hindert, Produkte in der EU einzuführen. Die Entscheidung, ein Produkt auszurollen oder nicht, liege beim Gatekeeper selbst. Laut Reuters und AP erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier am 9. Juni 2026, Apple habe keine Lösung entwickelt, die die wesentlichen EU-Standards für Datenschutz und Sicherheit erfülle, sondern stattdessen um eine mindestens 18-monatige Ausnahme von den Interoperabilitätspflichten gebeten; das sei keine Option.

Für den Kontext ist entscheidend, dass es sich nicht um ein generelles EU-Aus für Apple Intelligence handelt. Apple Intelligence wurde für iPhone und iPad in der EU bereits mit iOS 18.4 und iPadOS 18.4 am 31. März 2025 freigeschaltet. Die aktuelle Verzögerung betrifft also speziell die neue Siri-AI-Generation auf Apples mobilen DMA-Plattformen. Gleichzeitig hat Apple schon im März 2025 angekündigt, bestimmte personalisierte Siri-Verbesserungen erst 2026 auszuliefern; im Mai 2026 folgte ein Vergleich über 250 Millionen US-Dollar in einer US-Verbrauchersammelklage im Zusammenhang mit verspäteten Siri-AI-Funktionen.

Nach Apples offizieller Produktbeschreibung ist Siri AI ein stärker dialogorientierter Assistent mit Verständnis für Display-Inhalte, persönlichen Kontext und breites Allgemeinwissen. Apple nennt als typische Anwendungsfälle das Auffinden einer Restaurantempfehlung aus einer Nachricht, einer Hotelbestätigungsnummer aus einer alten E-Mail oder von Fotos aus einer gemeinsamen Reise. Die persönliche Kontextsuche soll sich auch auf Drittanbieter-Apps erstrecken, sofern diese entsprechend in Spotlight integriert sind.

Technisch stellt Apple Siri AI als tief in seine Plattformen integriertes System dar, das On-Device-Verarbeitung und Private Cloud Compute kombiniert. In der EU-Verzögerungsmitteilung argumentiert Apple, eine aus seiner Sicht zu weite DMA-Auslegung würde anderen Assistenten direkten Zugriff auf Daten und App-Steuerung eröffnen. Als Gegenmodell beschreibt Apple den Trusted System Agent als Mittler zwischen Systemfähigkeiten und Drittassistenten; der Konzern erklärt zugleich, dass es derzeit keinen spezifizierten Termin für Siri AI auf iOS und iPadOS in der EU gibt.

Für den Nutzungsumfang sind zwei weitere Punkte relevant. Erstens: Apple Intelligence ist bereits in zahlreichen Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, doch Siri AI soll in der Nutzer-Beta zunächst nur mit englisch eingestellter Gerätesprache starten. Zweitens: Apple koppelt die neue Siri an aktuelle Hardwareklassen; ältere Geräte bleiben außerhalb des unterstützten Korridors.

Gatekeeper müssen fairen Wettbewerb ermöglichen

Die offizielle Linie der Kommission ist zweigeteilt. Erstens verweist sie darauf, dass Artikel 6 Absatz 7 DMA die Einführung neuer Produkte in der EU nicht verbietet und dass die Entscheidung über einen Rollout allein beim Gatekeeper liegt. Zweitens bestreitet sie Apples Darstellung, wonach nur eine Ausnahme von den Interoperabilitätspflichten einen sicheren Start erlaubt hätte. Nach den Aussagen des Kommissionssprechers, habe Apple keine den EU-Anforderungen genügende Lösung vorgelegt, sondern eine mindestens 18-monatige Ausnahme beantragt.

In den offiziellen DMA-Portalen zeichnet die Kommission zudem ein Bild eines bereits länger laufenden technischen Regulierungsdialogs. Dort heißt es, die Kommission habe in den Apple-Verfahren zahlreiche technische Treffen und Gespräche mit Apple und interessierten Entwicklern geführt. Zugleich betont sie, dass Spezifikationsentscheidungen nicht automatisch eine Nichtbefolgung feststellen und auch keine Sanktionen sind, sondern ein Instrument zur Konkretisierung wirksamer Compliance.

Für die Einordnung wichtig ist deshalb: Die öffentlich dokumentierten Apple-Verfahren nach Artikel 6 Absatz 7 beziehen sich bislang auf iOS- und iPadOS-Interoperabilität für verbundene Geräte sowie auf den Prozess, mit dem Entwickler Interoperabilität anfragen können. Die aktuelle Siri-AI-Auseinandersetzung spielt zwar klar im selben regulatorischen Feld, ist in den offiziellen Kommissionsportalen aber bislang nicht als eigenständige Apple-Siri-AI-Spezifikationsentscheidung veröffentlicht. Der rechtliche Kern liegt in Artikel 6 Absatz 7 des DMA.

Nach offizieller Beschreibung der Kommission bedeutet Interoperabilität eine tiefere und nahtlosere Integration von Apps und Geräten in Gatekeeper-Ökosysteme. Gatekeeper müssen Dritten Zugang zu denselben Hardware- und Softwarefunktionen des Betriebssystems geben, die auch ihren eigenen Diensten oder eigener Hardware zur Verfügung stehen. Ziel ist nach offizieller EU-Lesart, Drittanbietern Wettbewerb zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Für Apple ist dieses Regime besonders relevant, weil die Kommission das Unternehmen unter dem DMA als Gatekeeper für App Store, iOS, Safari und seit April 2024 zusätzlich für iPadOS benannt hat. In den offiziell veröffentlichten Benennungen tauchen macOS und visionOS nicht auf.

Daraus ergibt sich als naheliegende regulatorische Erklärung für die unterschiedliche Produktverfügbarkeit, dass sich der aktuelle Streit auf die benannten mobilen Kernplattformen konzentriert; die Kommission hat diese Differenz im aktuellen Streit jedoch nicht gesondert erläutert. Seit dem 19. September 2024 laufen auf EU-Seite zwei Apple-Spezifikationsverfahren zu Artikel 6 Absatz 7. Die Kommission veröffentlichte am 18. Dezember 2024 vorläufige Feststellungen und Konsultationen und erließ am 19. März 2025 zwei Spezifikationsentscheidungen. Diese legen unter anderem Fristen fest: Einige Maßnahmen für verbundene Geräte sollten bis Ende 2025 oder bis 1. Juni 2026 bereitstehen, andere mit iOS 27 beziehungsweise bis Ende 2026; für den prozessualen Teil galten Fristen ab Mai und Juli 2025. Apple focht die Vorgaben im Juni 2025 gerichtlich an.

Für Entscheider relevant ist außerdem, dass die Kommission Artikel 6 Absatz 7 inzwischen ausdrücklich auch auf KI-Dienste anwendet. Für Google Android laufen seit Januar 2026 offizielle KI-bezogene Spezifikationsverfahren, die unter anderem Wake Words, Kontextzugriff, App- und Betriebssystemaktionen sowie Zugriff auf notwendige Hard- und Softwareressourcen betreffen. Das konkretisiert, wie die EU den Interoperabilitätsbegriff bei KI-Assistenten versteht. ■

Hinweis zum Aufmacher-Bild:
KI-generierte Montage in Verwendung und Abwandlung eines Motivs des Herstellers im journalistischen Kontext des Artikels.

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